Teilhabe Epilepsie Arbeit (TEA)
Das Bundesprojekt zur beruflichen Teilhabe bei Epilepsie (TEA) war bis Oktober 2021 bundesweit aktiv. Bei Fragen zu den beruflichen Möglichkeiten bei Epilepsie können die regionalen Epilepsie-Beratungsstellen zu Mitberatung zugezogen werden.
Bei der Einschätzung möglicher anfallsbedingter Gefährdungen am Arbeitsplatz sind der Neurologe, der Arbeitsmediziner und die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu beteiligen. Die Ergebnisse sollten in einer inkludierten Gefährdungsbeurteilung schriftlich festgehalten werden.
Bei der Klärung aller notwendigen Fragen zu den beruflichen Möglichkeiten bei Epilepsie unterstützen die regionalen Epilepsie-Beratungsstellen. Dazu gehören auch Fragen zur Mobilität, zur Schwerbehinderung, zur Rehabilitation und anderes mehr.
Auf der TEA-Homepage stehen zahlreiche Informationen zum kostenfreien Download bereit.