Ein Treffen für Betroffene und Angehörige, die gerne andere Menschen mit Epilepsie kennenlernen möchten.
Rainer Wirth, Altersberater im Ehrenamt gibt wichtige Infos zum Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Wer nicht mehr handlungsfähig ist, braucht laut BGB §1896,1 jemanden, der führ ihn entscheidet. Die Bevollmächtigten müssen vorab in einer rechtskonformen Vorsorgevollmacht schriftlich benannt werden. Haben Sie das geregelt?
Dieses Mal treffen wir uns im Café Brommler, Buxacher Straße 16 in Memmingen. Von Kempten gibt es nach Anmeldung meist eine Mitfahrgelegenheit.
Bitte melden Sie sich an, dann bekommen Sie genauere Informationen: 0831/51239181